Stand 19.1.2021
Die hier aufgeführten Informationen zu Fragen der Corona-Schutzimpfungen habe ich im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft erhalten.
Für ihre Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr. Ich weise darauf hin, dass Informationen zu den Corona-Impfungen z.B. durch Änderungen bei Zulassungen und Liefermengen von Impfstoffen oder durch Behördenentscheidungen schnell veraltet sein können.
Und nun die Informationen zu einigen wichtigen Fragen:
Wer hat Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung?
Nach § 1 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) haben folgende Personen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf eine Impfung:
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sind,
- Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4* genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4* genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind,
- Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4* genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4* genannten Unternehmens im Ausland tätig sind.
* Dazu gehören ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung und Pflege älterer, pflegebedürftiger oder geistig behinderter Menschen, medizinische Einrichtungen mit hohem Risiko für Infektionen oder schwere Krankheitsverläufe nach einer Infektion, öffentliche Unterbringungen, Polizei- und Ordnungsdienste mit hohem Infektionsrisiko, Tätigkeiten im öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur, in Verfassungsorganen, Justiz, Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Pharma-, Ernährungs-, Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft, Informationstechnik, Apotheken-, Transport-, Verkehrs- und Telekommunikationswesen.
Wann kann ich eine Impfung erhalten?
Gemäß § 1 der CoronaImpfV gibt es drei Personengruppen, die in der Reihenfolge nach höchster, hoher und erhöhter Priorität zunächst eine Impfung angeboten bekommen.
Zu der Personengruppe mit höchster Priorität, die bereits derzeit einen Anspruch auf eine Schutzimpfung (nach Verfügbarkeit) hat, gehören:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig pflegebedürftige oder ältere Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit sehr hohem Infektionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen und in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, ambulanter Palliativversorgung, Impfzentren sowie Bereichen, in denen für eine Corona-Infektion relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Zu den weiteren priorisierten Personengruppen mit hoher und erhöhter Priorität sehen Sie bitte in die § 3 und 4 der CoronaImpfV 814662_01 1..8 (bundesgesundheitsministerium.de).
Diesen weiteren Personengruppen wird voraussichtlich erst in einigen Wochen bzw. Monaten ein Impfangebot gemacht werden. Ich werde dieses Informationsblatt dann aktualisieren.
Ich bin ein Risikopatient oder Härtefall. Kann ich einen früheren Impftermin bekommen?
Menschen mit bestimmten Erkrankungen gehören zu den priorisierten Gruppen mit hoher oder erhöhter Priorität nach §§ 3 und 4 der CoronaImpfV. So gehören zum Beispiel Personen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung und Personen nach Organtransplantation zur Gruppe hoher Priorität, also der zweiten Gruppe, und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen zur Gruppe mit erhöhter Priorität, also der dritten Gruppe. Eine detaillierte Liste finden Sie unter 814662_01 1..8 (bundesgesundheitsministerium.de) in der CoronaImpfV.
Entsprechendes gilt auch für Personengruppen, die auf Grund ihres Berufes oder ihrer aktuellen Lebensumstände zu einer Gruppe mit erhöhter Priorität gehören. Sie sind in den §§ 2 bis 4 der CoronaImpfV aufgelistet (814662_01 1..8 (bundesgesundheitsministerium.de)).
Eine darüber hinaus gehende Härtefälleregelung ist nicht vorgesehen.
Die Priorisierung nach der CoronaImpfV geht auf die Arbeit der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zurück. Sie gilt bundesweit und damit auch in Hamburg.
Warum geht es mit dem Impfen nicht schneller voran?
Hamburg hat über die Verteilungsmechanismen der EU und des Bundes bisher nicht so viele Impfdosen bekommen, wie ursprünglich erhofft. 2020 haben wir nur 29.000 Impfdosen des ersten zugelassenen Impfstoffes von Biontech erhalten. Am 11.01 ist eine Lieferung mit rund 14.000 Dosen desselben Impfstoffes eingetroffen. Danach haben wir eine sehr kleine Lieferung von rund 1.000 Dosen des zweiten zugelassenen Impfstoffes von Moderna erhalten, die in einem Hamburger Krankenhaus verimpft worden sind. Die Impfungen erfolgen so schnell, wie es die begrenzten Lieferungen ermöglichen.
Bei den Impfungen wird bisher zu jeder vollzogenen Erst-Impfung eine weitere Dosis für eine etwa drei Wochen nach der Erst-Impfung zu verabreichende Zweit-Impfung zurückgelegt. Das ist nötig, weil es sich bei den bisher gelieferten Impfstoffen von Biontech und Moderna um so genannte Zweifach-Impfungen handelt, die ihre volle Wirkung erst nach einer zweiten Impfung entfalten. Nach Auskunft von Experten ist bei Personen der höchsten Prioritätsgruppe, die derzeit geimpft werden, von schwacher Immunität auszugehen, so dass bei dieser Gruppe die Sicherstellung rechtzeitiger Zweitimpfung besonders wichtig ist. Weil die Lieferungen noch nicht ausreichend verlässlich erfolgen, werden bisher zu den vollzogenen Erst-Impfungen die Dosen für die Zweit-Impfungen zurückgelegt. Das begrüße ich ausdrücklich. Entgegen des Rats der Hersteller eine zeitige Zweit-Impfung zu unterlassen, um kurzfristig mehr Menschen schon die Erst-Impfung verabreichen zu können, halte ich nach dem derzeitigen Wissensstand für zu unsicher, um das damit verbundene Risiko einzugehen, dass mit hohen Kosten und hohem Aufwand millionenfach verabreichte Impfungen keine ausreichende Schutzwirkung entfalten und einschließlich verfallen.
Wir alle hoffen, dass sich die Lage auch insoweit noch erheblich verbessert, wenn weitere Impfstoffe zugelassen sind und der Produktions- sowie Lieferbetrieb Fahrt aufgenommen hat.
Wer übernimmt die Kosten der Impfungen?
Laut Schreiben der Gesundheitsbehörde vom 11. Januar 2021 an alle mindestens 80-Jährigen werden die Kosten für die Corona-Impfung vom Bund und der Stadt Hamburg getragen.
Wie kann ich einen Impftermin vereinbaren?
Hamburgerinnen und Hamburger im Alter von 80 Jahren oder älter, die auf Grund Alters zur Personengruppe mit höchster Priorität gehören, haben eine Einladung der Gesundheitsbehörde zum Vereinbaren eines Impftermins mit den erforderlichen Informationen bekommen.
Ob auch bei den weiteren Prioritätsgruppen zumindest die auf Grund ihres Alters in diese Gruppen fallenden Personen persönlich angeschrieben werden, kann ich noch nicht sicher sagen. Dazu werde ich dieses Informationsblatt später aktualisieren.
Die Impftermine können Sie im Internet unter www.impfterminservice.de oder telefonisch unter der Nummer 116 117 vereinbaren.
Die Gesundheitsbehörde gibt jeweils so viele Impftermine frei, wie sie auf Grund als gesichert erscheinender Impfstoff-Lieferungen für vertretbar hält. Da bei den Menschen mit höchster Priorität, die derzeit geimpft werden, zum Glück die Impfbereitschaft sehr hoch ist, während die Impfstoff-Belieferung noch zu wünschen übrig lässt, übersteigt die Nachfrage an Impfterminen das Angebot derzeit noch erheblich. Die Gruppe der Menschen mit der höchsten Priorität umfasst allein in Hamburg immerhin rund 190.000 Menschen. Deshalb wird sich das Impfen allein dieser Gruppe über mehrere Wochen bzw. Monate hinziehen.
In dieser Situation kommt es zu frustrierenden Erlebnissen beim Versuch, einen Impftermin zu vereinbaren. Ist man telefonisch durchgekommen, sind die verfügbaren Impftermine oft schon vergeben. Versuchen Sie es weiter. Es gibt immer wieder neue Termin-Kontingente. Sobald die Nachschub-Lieferungen als gesichert erscheinen, kann die Behörde auch längerfristig Termine vergeben. Deshalb: Nicht aufgeben. Warum sollte ausgerechnet in der derzeitigen, historisch einmaligen Krise alles perfekt sein. Ist es natürlich nicht. Aber es läuft bei uns relativ gut und es werden in absehbarer Zeit alle Berechtigten eine Impfmöglichkeit angeboten erhalten, zunächst die Angehörigen der höchsten Prioritätsgruppe. Es geht um Ihre Gesundheit. Deshalb lassen Sie sich nicht davon abhalten, wenn es mehrerer Anläufe bedarf, einen Impftermin zu erhalten.
Kann ich gemeinsam mit meinem Ehepartner einen Impftermin vereinbaren?
Sofern Sie und Ihr Ehepartner beide der Personengruppe angehören, die auf Grund höchster Priorität derzeit Anspruch auf eine Schutzimpfung hat, können Sie einen gemeinsamen Termin vereinbaren. Falls nur einer der Ehepartner zu dieser Gruppe gehört, geht das leider nicht und muss der andere Ehepartner warten, bis seine Personengruppe an der Reihe ist.
Eine Auflistung aller Personengruppen mit der zugehörigen Priorisierung finden Sie in den §§ 2 bis 4 der CoronaImpfV 814662_01 1..8 (bundesgesundheitsministerium.de).
Mit der Vergabe gemeinsamer Termine für Ehepaare soll es bei der Internet-Terminvergabe haken. Ich werde das weitergeben. Bis zu einer Lösung kann ich nur anraten, wenn für Sie ein gemeinsamer Termin wichtig ist, die telefonische Anmeldemöglichkeit unter 116 117 zu wählen.
Wo werden die Impfungen durchgeführt?
Bisher wird ausschließlich im Impfzentrum in den Messehallen und mit mobilen Impfteams in Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern geimpft.
In Arztpraxen oder durch den Hausarzt bei Ihnen zu Hause kann bisher nicht geimpft werden. Das wird voraussichtlich später mit weiteren Impfstoffen möglich sein.
Warum wird bisher nur im Impfzentrum und begrenzt von mobilen Impfteams geimpft?
Die Impfzentren in den Bundesländern sind errichtet worden, um die hohen organisatorischen Anforderungen massenhafter Impfung in möglichst kurzer Zeit zu bewältigen. Dort kann eine große Anzahl von Menschen relativ schnell geimpft werden.
Außerdem sind Lagerung und Verwendung der bisher verfügbaren Impfstoffe aufwendig. Der Impfstoff von Biontech muss bei -70°C gelagert und nach Entnahme aus der Kühlung innerhalb weniger Stunden verimpft werden. Der Impfstoff von Moderna ist ebenfalls sehr empfindlich. Die zentrale Sicherung sachgemäßer Lagerung und Verwendung in den Impfzentren trägt in unser aller Interesse dazu bei, die Wirksamkeit des Impfstoffes zu erhalten.
Der Einsatz mobiler Impfteams ist wegen der vorstehend aufgezeigten Erschwernisse, aber auch aus Gründen beschränkter Kapazitäten an dafür einsetzbaren Fachkräften, beschränkt. Deshalb impfen sie bisher ausschließlich in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Es wird aber die Zulassung weniger empfindlicher Impfstoffe erwartet, so dass künftig vielleicht auch eine Impfung in näher gelegenen Arztpraxen und sogar durch einen Hausarzt bei Ihnen zu Hause vielleicht möglich sein wird.
Ich kann nicht zum Impfzentrum fahren. Kann ich auch zu Hause geimpft werden?
Derzeit geht das leider noch nicht. Wie bei der vorangehenden Frage ausgeführt, sind die bisher verfügbaren Impfstoffe auf Grund ihrer aufwendigen Lagerung und Handhabung nicht für die Anwendung im häuslichen Bereich, etwa durch Ihren Hausarzt, geeignet. Es wird aber die Zulassung weniger empfindlicher Impfstoffe erwartet, so dass künftig vielleicht auch eine Impfung in näher gelegenen Arztpraxen oder sogar durch einen Hausarzt vielleicht bei Ihnen zu Hause möglich sein wird. Wann es so weit sein wird, kann man derzeit leider noch nicht sagen.
Meine Mobilität ist eingeschränkt. Wie komme ich trotzdem zum Impfzentrum?
Wer nicht mit eigenem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann oder von Freunden zum Impfzentrum gefahren wird, ist auf Taxen oder sonstige teure Transporte angewiesen.
In bestimmten Fälle übernehmen die Krankenkassen dafür entstehende Kosten. Das ist aber nur bei bestimmten Voraussetzungen der Fall. Deshalb müssen Sie im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse erfragen, ob diese für Sie die Kosten für einen Taxen- oder sonstigen Transport zum Impfzentrum und zurück übernimmt.
Eine allgemeine Regelung, etwa über eine Verteilung von Taxi-Gutscheinen an Menschen einer bestimmten Gruppe, gibt es bisher leider nicht.